Ein Forschungsteam hat nun kürzlich die von Glücksspielen ausgehende Suchtgefahr mit einem speziellen Mess- und Bewertungsinstrument gemessen (focus.de, 4. Febr 2009).
Die Wissenschafter haben 12 Bewertungskriterien aufgestellt, zB auch die Ereignisfrequenz.
Diese Frequenz wird niedrig bewertet, wenn etwa nur 1-2x pro Woche eine Gewinnchance besteht – dagegen hoch, wenn zB alle 5 Sek ein neues Spiel geboten wird, wie dies etwa bei Geldspielautomaten der Fall ist.
Die Gefährdungsgrade von Glücksspielen werden von hellgrün (= Niedrige Suchtgefahr) bis dunkelrot (= hohe Suchtgefahr) und zusätzlich in Maßzahlen dargestellt.
Demzufolge besteht höchstes Gefährdungspotenzial bei Automaten in Casinos, Geldspielgeräten in Spielhallen und Roulette in Spielbanken.
Weit oben auf dieser Liste stehen auch Live-Sportwetten und Poker-Partien im Internet.
Im untersten Feld finden sich Fernseh- und Klassenlotterie, ebenso auch das Lottospiel „6 aus 45“.
Daraus können für die umstrittenen Hausverlosungen folgende Rückschlüsse gewonnen werden:
1.) Hausverlosungen waren nicht Gegenstand der Bewertung und sind daher als NICHT suchtgefährdendes Glücksspiel einzustufen (weiß auf der Farbskala);
2.) Unter der Annahme, dass Hausverlosungen mit dem Lottospiel „6 aus 45“ gleich gesetzt werden, ergäbe sich ein geringes Gefährdungspotenzial für die Verlosungsteilnehmer (hellgrün auf der Farbskala);
3.)Hausverlosungen waren oder werden noch Gegenstand der Untersuchung, dürften aber im Vergleich zu den Spielen mit hohem Suchtpotenzial wenig bis gar nicht suchtgefährdet sein (hellgrün bis weiß auf der Farbskala);
Die Ironie an dem Ganzen ist, dass die bisherigen, negativ behafteten Diskussionen und Meinungen mE an der wirtschaftlichen Zielsetzung einer Verlosung vollkommen vorbeiargumentieren. Diese Messergebnisse des deutschen Forschungsteams bestärken mich in dieser Meinung.
Die Lösung bestünde wohl eher darin, sich gemeinsam um ein rechtliches/gesetzliches Rahmenwerk zu bemühen und in der Gesetzwerdung auch bereits vorhandene Bewertungsinstrumente von vorne herein zu berücksichtigen.
Stattdessen ergießen sich Rechtskundige und sonstige Experten wie „verpönt“ denn derartige Verlosungen aus rechtlicher Sicht wären.
Der Gipfel des Ganzen ist aber, dass bitte die Wirtschaftskammer Österreich, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, gegen die 1. Hausverlosung (Traude Daniel) eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht hat.
Ich würde meinen, dass dies wohl nur einer österreichischen Kammer in den Sinn kommen kann, indirekt auch gegen eigene Kammermitglieder (zweifellos gibt es viele Hausverloser, die auch Kammerzugehörig sein werden) vorzugehen und andererseits nicht in der Lage ist– trotz der schlechten wirtschaftlichen Aussichten – mit neuen Verkaufsmethoden umgehen kann.
Autorin:
Mag Heidrun Andre, Steuer- und Unternehmensberaterin www.hausjackpot.at – Hausverlosung im Lavanttal